Mein Kind wird 18! Erwachsen! Eigenverantwortlich!?
Der große Tag steht vor der Tür – 18 … Party… feiern!!!
Wir als Eltern sollten jedoch bereits vorab über einige Themen nachdenken und eventuell wichtige Schritte einleiten:
Benötigt Ihr Kind gesetzliche Betreuung?
Dieses ist ein Schritt, der vielen Eltern schwerfällt, ABER die Überlegung ist sehr wichtig!
Kann Ihr Kind für sich selbst entscheiden? Begreift es die Zusammenhänge bei Banken, Versicherungen, etc..?
Der Antrag auf Betreuung muss beim jeweils zuständigen Gericht formlos gestellt werden. Sie können entscheiden, ob Sie die Betreuung übernehmen oder jemand anders. Auch ist es möglich, nicht die komplette Betreuung zu übernehmen, sondern nur in Teilbereichen wie z.B. Finanzen oder Gesundheit. Wichtig kann die Entscheidung über einen Einwilligungsvorbehalt sein. Die Betreuung kann auch zu gleichen Teilen zwischen Eltern geteilt werden, so dass im Notfall jeder Elternteil einzeln entscheiden kann. Zudem gibt es die Möglichkeit eines Ersatzbetreuers, wenn Sie ausfallen sollten, so dass Entscheidungen im Ihrem Sinne getroffen werden.
Steht Ihrem Kind die Grundsicherung zu?
Der Antrag sollte bereits ein halbes Jahr vor dem Geburtstag gestellt werden, spätestens im Monat des Geburtstags. Bei einer Bewilligung beginnt die Zahlung ab dem 18ten Geburtstag bzw. (falls der Antrag später gestellt wurde) ab Antragsdatum.
Haben Sie bereits an ein Behindertentestament gedacht?
Hier ist es wichtig, dass Sie auf die Wahl des richtigen Rechtsanwalts / Notar achten, denn nicht jeder hat hierbei Erfahrung.