Liebe Mitglieder des Landeselternbeirats, liebe Eltern,
das Jahr neigt sich dem Ende zu und die Feiertage stehen vor der Tür. Wir wünschen Euch allen ein paar ruhige Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Möge die Freude der Feiertage euer Herz erhellen und Ruhe sowie Glück für das kommende Jahr bringen.
Vielen Dank für euer Engagement im Dienste der Bildung und die wertvolle Arbeit im Verein des Landeselternbeirats.
Wir sind auch zu Beginn des kommenden Jahres aktiv: Am 22. 03.2025 – 23.03.2025 findet unsere Klausurtagung in Erlangen statt. Dazu gibt es aber noch eigene Informationen.
Bis dahin mit herzlichen Grüßen,
Euer Landeselternbeirat
Kontakt
Kitzinger Str. 6 91056 Erlangen Tel. 09131/75461-0 Fax. 09131/75461-90
Wir vom Landeselternbeirat haben in Eigeninitiative einen Brandbrief verfasst, aus dem u.a. eindeutig hervorgeht, welch schwere Auswirkungen der Lehr- & Fachkräftemangel an unseren Heilpädagogischen Tagesstätten auf die geistige und gesundheitliche Entwicklung unserer Kinder hat. Hier haben Sie die Möglichkeit unseren Brandbrief aufmerksam durchzulesen:
Lehr- und Fachkräftemangel an bayerischen Förderschulen und Heilpädagogischen Tagesstätten (HPT)
„Sehr geehrte Damen und Herren,
mit großer Besorgnis wenden wir uns an Sie, um auf die alarmierende Situation des Lehr- und Fachkräftemangels an bayerischen Förderschulen und Heilpädagogischen Tagesstätten hinzuweisen. Nach Austausch mit unseren Mitgliedern (81 Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, 3 mit körperliche und motorische Entwicklung, 1 Blindeninstitut und 1 Schule mit Schwerpunkt soziale und emotionale Entwicklung und Ihren angegliederten Heilpädagogischen Tagesstätten) beobachten wir zunehmende personelle Engpässe an den Schulen mit unmittelbaren Auswirkungen auf die Qualität der Bildung und damit auf die geistige und gesundheitliche Entwicklung unserer Kinder. Damit werden die Wahrung der Rechte und die Chancen unserer Kinder mit besonderem Förderbedarf gefährdet.
Gemäß den Anforderungen des § 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) haben alle Kinder das Recht auf eine angemessene Bildung, die ihren individuellen Bedürfnissen gerecht wird. Doch der akute Mangel an qualifizierten Lehrkräften und Fachpersonal führt dazu, dass dieses Recht zunehmend nicht mehr gewährleistet werden kann. Insbesondere an Förderschulen, die auf die speziellen Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen ausgerichtet sind, ist aus unserer Sicht die Situation dramatisch.
Gleiches gilt für die Situation in Heilpädagogischen Tagesstätten. Auch hier müssen gemäß den Anforderungen des Art. 48 (3) 2. der bayerischen Bezirksordnung die Bezirke im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit die erforderlichen Einrichtungen oder Dienste für die Eingliederung von Menschen mit Behinderung bereitstellen, unterhalten oder fördern, soweit sie als zentrale Einrichtungen für das gesamte oder überwiegende Bezirksgebiet geboten sind und freie Träger hierfür nicht tätig werden. Die Folgen des Lehrkräftemangels und Fachkräftemangels sind verheerend. Viele Förderschulen sehen sich gezwungen, Klassen zu schließen oder die Anzahl der Schüler pro Klasse zu erhöhen, was die individuelle Förderung der Kinder stark einschränkt. Partnerklassen werden aufgelöst. Dies steht im Widerspruch zu § 4 BayEUG, der die individuelle Förderung und die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von Schülern fordert.
Bei den Heilpädagogischen Tagesstätten werden Gruppen ersatzlos geschlossen und insbesondere neu eingeschulte Kinder erhalten keinen Platz in einer Heilpädagogischen Tagesstätte, obwohl Sie diesen aufgrund Ihrer Behinderung gerade in diesem Alter dringend bräuchten.
Es existieren sog. Wartelisten, die es nach Art. 48 (3) 2. Der bayerischen Bezirksordnung und der Richtlinien für Heilpädagogische Tagesstätten, Heime und sonstige Einrichtungen für Kinder und Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderung gar nicht geben darf.
Darüber hinaus beobachten wir eine flächendeckende Überprüfung der Zuständigkeit des Bezirks gegenüber den Landratsämtern auf Kosten unserer Kinder. Dies hat zur Folge, dass Kinder ihren Platz in der Heilpädagogischen Tagesstätte verlieren, obwohl diese Kinder eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung besuchen.
So hat die Inklusion / Integration in die Lebensbereiche „Familie“, „Gesellschaft“, „öffentliches Leben“ und „Arbeit“ für unsere Kinder keine Chance.
Wir fordern daher dringend Maßnahmen zur Bekämpfung des Lehrkräfte- und Fachkräftemangels und zur Sicherstellung einer adäquaten Beschulung und Förderung aller unserer Kinder.
Wir haben in zahlreichen Gesprächen mit dem Kultusministerium, dem Sozialministerium (inklusive der früheren Behindertenbeauftragten Frau Badura und dem Behindertenbeauftragten Herrn Kiesel), dem Gesundheitsministerium, dem Bezirketag und den einzelnen Bezirken, mit den Krankenkassen sowie mit Verbänden und Trägern diese Problematik angesprochen und auch Lösungsvorschläge gemacht.
Wir beobachten eine generelle Unzufriedenheit der Mitarbeiter und ein schlechtes Image an einer Förderschule bzw. Heilpädagogischen Tagesstätte zu arbeiten.
Dabei möchten wir uns zuallererst bei allen MitarbeiterInnen (auch die BusfahrerInnen, die SchulbegleiterInnen, die Pflegekräfte, die Verwaltungskräfte) von ganzem Herzen bedanken, die es ermöglichen, dass unsere Kinder bestmöglich gefördert und auch gefordert werden. Ohne den unermüdlichen Einsatz wäre schon vor Jahren dieser bedenkliche Zustand auch schon vor und erst recht während Corona eingetreten.
Wir betreuen indirekt über die Elternbeiräte mehr als 15000 Kinder mit erhöhtem Förderbedarf. Die Eltern wünschen sich für ihre Kinder noch mehr Inklusion, aber immer mit der grundlegenden Unterstützung durch eine Förderschule oder eine Heilpädagogische Tagesstätte. Wir fordern daher im Namen unserer Mitglieder:
Förderprogramme (mehr als nur zwei Wochen Schulung) an den Regelschulen und Förderschulen zur Weiterbildung u. a. zum Thema Inklusion, Umgang mit herausforderndem Verhalten oder Autismus-Spektrums-Störungen.
Einstellung von Sozialpädagogen, um die Lehr- und Fachkräfte bzgl. der unersetzbaren Elternarbeit zu entlasten und den Eltern sowie Angehörigen bei Fragen zum Kind zur Verfügung zu stehen.
Einstellung von PsychologInnen zur Entlastung der Lehr- und Fachkräfte bei Verhaltensauffälligkeiten oder Ausschlussverfahren.
Ein Assessment-Programm zur Ermittlung des Förderbedarfs der Kinder von Geburt an (vgl. § 20 (1) SGB X). Der Förderbedarf fällt mit der Einschulungsuntersuchung nicht vom Himmel.
Es wurde mittlerweile ein dritter Lehrstuhl für Pädagogik bei geistiger Behinderung in Bayern eingerichtet. Die vorhandenen Ausbildungsplätze für Sonderpädagogik an diesen drei Lehrstühlen sind aber nicht alle besetzt. Gleiches gilt u. a. für die Heilerziehungspädagogik. Wir fordern daher attraktive Arbeitsbedingungen und Anreize für Lehr- und Fachkräfte, um diesen Beruf zu ergreifen und den Beruf an Förderschulen und Heilpädagogischen Tagesstätten attraktiver zu gestalten („Work-Live-Balance“).
Die Überprüfung der Zuständigkeiten zwischen den Bezirken und den Landratsämtern durch die Bezirke endlich ein Ende zu setzen und die freiwerdenden Kapazitäten hierfür anderweitig für unsere Kinder zu nutzen (vgl. § 20 SGB X und Art. 48 (3) 2.).
Schulbegleiter ihrer Qualifikation entsprechend als Fachkraft und nicht als Hilfskraft zu bezahlen bzw. Hilfskräfte ggf. als Fachkräfte oder pädagogische Hilfskräfte zu bezahlen. Die Poollösung für Schulbegleiter muss flächendeckend an allen Förder- und Regelschulen umgesetzt werden.
Auch die Unterstützung der Kinder und deren Eltern, durch die von der Krankenkasse zur Verfügung stehenden Gelder sollte an den Schulen und Heilpädagogischen Tagesstätten mit einbezogen werden können (z. B. ausreichende Finanzierung von Schullandheimaufenthalten und Ferienfreizeiten der Heilpädagogischen Tagesstätten ohne Spendengelder durch Kurzzeitpflege sowie die Kostenübernahme für Übernachtung und Verpflegung des Schulbegleiters durch die Bezirke, wie gesetzlich vorgeschrieben).
Unsere wichtigste Forderung zur kurzfristigen Behebung des Lehrer- und Fachkräftemangels ist aber Synergieeffekte zwischen den beiden getrennten Systemen Schule (Kultusministerium) und Heilpädagogischen Tagesstätten (Bezirke) in beide Richtungen zu nutzen.
Es müssen große politische und strukturelle Hürden zwischen den beiden Systemen überwunden werden. Das Vertrauen in die Träger der Schulen und Heilpädagogischen Tagesstätten (auch bei den staatlichen Einrichtungen) muss von allen Parteien und auch von uns Eltern wieder gelebt werden.
Es ist an der Zeit, dass wir gemeinsam handeln, um die Bildungschancen unserer Kinder nicht weiter zu gefährden. Lassen Sie uns dafür sorgen, dass jedes Kind die Unterstützung und Förderung erhält, die es benötigt, um sein volles Potenzial zu entfalten.
Zur Erläuterung unserer Forderungen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.“
Mit freundlichen Grüßen,
Landeselternbeirat Bayern e. V.
Wir vom Landeselternbeirat haben in Eigeninitiative einen Brandbrief verfasst, aus dem u.a. eindeutig hervorgeht, welch schwere Auswirkungen der Lehr- & Fachkräftemangel an unseren Heilpädagogischen Tagesstätten auf die geistige und gesundheitliche Entwicklung unserer Kinder hat. Hier haben Sie die Möglichkeit unseren Brandbrief aufmerksam durchzulesen oder zu downloaden:
Brandbrief – PDF
Lehr- und Fachkräftemangel an bayerischen Förderschulen und Heilpädagogischen Tagesstätten (HPT)
Beschaffung und das Tragen von FFP2 Masken für unsere Kinder
2. Februar 2021
Liebe Eltern,
seit dem 18.1.2021 gilt eine FFP2-Masken-Pflicht in Nahverkehr und Handel für alle Menschen in Bayern ab 15 Jahren. Demnach müssen auch viele unserer Schüler in diesen Situationen eine FFP2-Maske tragen. In Anlehnung an diese Festlegungen wird auch in anderen Lebensbereichen das Tragen von FFP2 Masken gewünscht und auch gefordert (z. B. Beförderung unserer Kinder mit den Bussen (kein ÖPNV)).
Der Landeselternbeirat hat für Sie zusammengestellt, in welchen Fällen Sie bei der Beschaffung dieser Masken zumindest finanziell entlastet werden können:
Alle Kommunen in Bayern versenden an volljährige Schüler mit Anspruch auf Grundsicherung unaufgefordert und kostenlos ein paar FFP2-Masken.
Als Pflegehilfsmittel kann ein pflegebedürftiger Schüler FFP2-Masken (und ggf. auch Einmalhandschuhe, OP-Masken oder Desinfektionsmittel) von seiner Pflegeversicherung erstattet bekommen. Hier gibt es wohl bayernweit bei der Beratung in den Apotheken einige Beratungsdefizite. Fragen Sie am besten bei Ihrer Pflegeversicherung nach, ob Ihr Kind Ansprüche hat.
Anspruch auf die Bezugsscheine für FFP2-Masken, die die Krankenkassen jetzt monatlich an Menschen über 60 versenden, müssten auch viele unserer Schüler haben. Am besten auch hier bei der Krankenkasse nachfragen.
Pflegende Angehörige bekommen bei ihrer Gemeinde ein paar FFP2-Masken.
Bitte beachten Sie:
Die FFP2-Masken besitzen einen Atemwiderstand und stellen ein Atemschutzgerät dar. In der Arbeitswelt bestehen hierzu Tragezeitbegrenzungen. Bitte kontaktieren Sie Ihren Kinderarzt bzw. Hausarzt. In der Arbeitswelt ist vor dem Tragen einer FFP2-Maske eine arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten.
Infos unter den offiziellen Portalen:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung & Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Hier finden Sie auch die Pressemitteilung und Information, zur Maskenpflicht für Menschen mit Behinderung.
München, 24.04.2020
Im Falle von aktuellen Schwierigkeiten beim Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung oder einer FFP2-Maske erhalten Sie hier auch die Stellungnahme des Behindertenbeauftragten der bayerischen Staatsregierung Herrn Kiesel und des bayerischen Ministerpräsidenten Herrn Söder bzgl. der Maskenpflicht für Menschen mit Behinderung. Im Bedarfsfall tragen Sie diese Stellungnahme und den Schwerbehindertenausweis ihres Kindes bei sich und legen Beides auf Anfrage vor.
Es sind schwere Zeiten und der LEB unterstützt die Schutzmaßnahmen durch das Tragen von FFP2 Masken voll und ganz. Aber dies darf im Einzelfall nicht zu Kosten der Gesundheit unserer Kinder gehen. Sollte das Tragen der FFP2-Masken nicht möglich sein, müssen gemäß § 10 Sozialgesetzbuch I anderweitige Hilfen zur Verfügung gestellt werden bzw. Lösungen gefunden werden.
Bleiben Sie und Ihre Kinder gesund!
Ihr Landeselternbeirat
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wir möchten Sie heute über eine Untersuchung der Universität Dortmund und der Ludwig-Maximilians-Universität München informieren. Im Rahmen der Elternbefragung wird ein Instrument zur Erfassung lebenspraktischer Kompetenzen geprüft. Die Universitäten bitten uns um Unterstützung und um breite Teilnahme an dieser wichtigen Online-Erhebung.
Sie dauert ca. 25 Minuten und eine Teilnahme war vom 01. Juli bis 15. August 2019 möglich. Wir vom Landeselternbeirat unterstützen diese Befragung ausdrücklich, da sie uns helfen kann, den Hilfe- und Unterstützungsbedarf unserer Kinder und Jugendlichen gegenüber den Ämtern oder dem Bezirk besser zu vertreten.
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wir möchten Sie gerne über die Mitgliederversammlung 2019 des Landeselternbeirates Bayern e.V. am 30.3.2019 im Förderzentrum St. Martin Bruckberg und Neuendettelsau informieren. Nochmals bedanken wir uns herzlich für Ihr Kommen und die rege Beteiligung.
Hier der Newsletter im Detail:
Newsletter Mai 2019
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Mit dem Elternfest des LEB in Straubing unterstreicht der Landeselternbeirat seine Forderungen in allen Bereichen des Förderschwerpunktes geistige Entwicklung.
Gruppenbild beim Familienfest in Straubing
Mit der Landeselternbeiratsvorsitzenden Frau Grubmüller und Gästen aus der Politik; Kultusministerium und Schulleitung.
„Kein Kind darf auf der Strecke bleiben“
Zeitungsartikel der Straubinger Rundschau.
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Zur Anhörung der Verbände am 19.05.2011 im Bayerischen Landtag war auch der Landeselternbeirat Bayern eingeladen.
Frau Claudia Grubmüller nahm den Termin wahr. Im Landtag wurde von allen fünf vertretenen Parteien ein Gesetzentwurf erstellt und allen beteiligten Verbänden übermittelt. Jeder konnte seine Änderungswünsche und Kritik vorbringen. Der Vorstand des LEB hat seine Wünsche in einer Stellungsnahme zusammengefasst und den im Landtag vertretenen Parteien in Papierform übereicht.