Lebenspraktische Kompetenzen

Studie zu lebenspraktischen Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

Lebenspraktische Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen mit geistiger Behinderung erfahren in Deutschland bei der Feststellung einer geistigen Behinderung keine Beachtung. Geistige Behinderung wird ausschließlich über die Intelligenz, also den IQ-Wert bestimmt. Wir merken das immer, wenn wir z.B. Anträge beim Bezirk einreichen. Dort wird geistige Behinderung ausschließlich über einen IQ von unter 70 definiert. Nicht selten ergeben sich daraus Genehmigungsprobleme für den Besuch der HPT oder den Bezug anderer Leistungen, wenn z.B. kein IQ-Testwert vorliegt oder dieser über 70 liegt. Das ist ein großes Problem für Familien, wenn ihre Kinder diese Leistungen aufgrund ihrer besonderen Bedürfnisse dringend benötigen, der IQ entweder nicht genauer diagnostiziert ist oder rund um 70 liegt.

International wird geistige Behinderung im Kindes- und Jugendalter nicht nur durch den IQ sondern auch durch die lebenspraktischen Kompetenzen bestimmt. Bislang liegt kein Messinstrument für die Erfassung von lebenspraktischen Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen mit geistiger Behinderung für den deutschsprachigen Raum vor. Frau Prof. Bienstein von der TU Dortmund hat mit Kolleg/innen ein amerikanisches Instrument ins Deutsche übersetzt, das sie in Zusammenarbeit mit Herrn Dr. Dworschak und Frau Anna Selmayr von der LMU München nun zum Zweck der Normierung in Deutschland onlinebasiert anwendet. Das Forscherteam bittet uns um Unterstützung und um breite Teilnahme an dieser Online-Befragung (Link zum Elternbrief –pdf-).

Frau Prof. Bienstein und Herr Dr. Dworschak werten mit ihren Teams die Daten für uns in Bayern separat aus. Dadurch bekommen wir aussagekräftige Ergebnisse zu den lebenspraktischen Fähigkeiten unserer Kinder und Jugendlichen, mit denen wir den Hilfe- und Unterstützungsbedarf exakter beschreiben können. Damit ist die Hoffnung verbunden, dass lebenspraktische Fähigkeiten bei der Genehmigung von Unterstützungsmaßnahmen in Zukunft eine größere Rolle spielen. Daher bitten wir Sie um Ihre Mithilfe und Unterstützung: Bitte nehmen Sie sich 25 Minuten Zeit und möglichst zahlreich zwischen dem 01. Juli bis 15. August 2019 an der Befragung teil.

Hier geht es zur Befragung