Beschaffung und das Tragen von FFP2 Masken für unsere Kinder

2.Februar 2021

Liebe Eltern,

seit dem 18.1.2021 gilt eine FFP2-Masken-Pflicht in Nahverkehr und Handel für alle Menschen in Bayern ab 15 Jahren. Demnach müssen auch viele unserer Schüler in diesen Situationen eine FFP2-Maske tragen. In Anlehnung an diese Festlegungen wird auch in anderen Lebensbereichen das Tragen von FFP2 Masken gewünscht und auch gefordert (z. B. Beförderung unserer Kinder mit den Bussen (kein ÖPNV)).

Der Landeselternbeirat hat für Sie zusammengestellt, in welchen Fällen Sie bei der Beschaffung dieser Masken zumindest finanziell entlastet werden können:

1. Alle Kommunen in Bayern versenden an volljährige Schüler mit Anspruch auf Grundsicherung unaufgefordert und kostenlos ein paar FFP2-Masken.

2. Als Pflegehilfsmittel kann ein pflegebedürftiger Schüler FFP2-Masken (und ggf. auch Einmalhandschuhe, OP-Masken oder Desinfektionsmittel) von seiner Pflegeversicherung erstattet bekommen. Hier gibt es wohl bayernweit bei der Beratung in den Apotheken einige Beratungsdefizite. Fragen Sie am besten bei Ihrer Pflegeversicherung nach, ob Ihr Kind Ansprüche hat. .

3. Anspruch auf die Bezugsscheine für FFP2-Masken, die die Krankenkassen jetzt monatlich an Menschen über 60 versenden, müssten auch viele unserer Schüler haben. Am besten auch hier bei der Krankenkasse nachfragen. .

4. Pflegende Angehörige bekommen bei ihrer Gemeinde ein paar FFP2-Masken.

Bitte beachten Sie, dass die FFP2-Masken einen Atemwiderstand besitzen und ein Atemschutzgerät darstellen. In der Arbeitswelt bestehen hierzu Tragezeitbegrenzungen. Bitte kontaktieren Sie Ihren Kinderarzt bzw. Hausarzt. In der Arbeitswelt ist vor dem Tragen einer FFP2-Maske eine arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten. Infos unter:

https://www.baua.de/DE/Home/Home_node.html

https://www.dguv.de/medien/inhalt/praevention/themen_a_z/biologisch/kobas/erlaeuterungen_tragezeitbegrenzung_kobas_7_10_2020.pdf

Im Falle von aktuellen Schwierigkeiten beim Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung oder einer FFP2-Maske erhalten Sie hier die Stellungnahme des Behindertenbeauftragten der bayerischen Staatsregierung Herrn Kiesel und des bayerischen Ministerpräsidenten Herrn Söder bzgl. der Maskenpflicht für Menschen mit Behinderung. Im Bedarfsfall tragen Sie diese Stellungnahme und den Schwerbehindertenausweis ihres Kindes bei sich und legen Beides auf Anfrage vor.

Es sind schwere Zeiten und der LEB unterstützt die Schutzmaßnahmen durch das Tragen von FFP2 Masken voll und ganz. Aber dies darf im Einzelfall nicht zu Kosten der Gesundheit unserer Kinder gehen. Sollte das Tragen der FFP2-Masken nicht möglich sein, müssen gemäß § 10 Sozialgesetzbuch I anderweitige Hilfen zur Verfügung gestellt werden bzw. Lösungen gefunden werden. Bleiben Sie und Ihre Kinder gesund!

Ihr Landeselternbeirat.


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