Anhörungen bei Gesetzesentwürfen

Der Landeselternbeirat Bayern wird bei Änderungen von Gesetzentwürfen oder Neufassungen beteiligt. Hierzu wird der Gesetzestext und die Erläuterungen übermittelt. In einer festgelegten Zeitspanne antwortet dann der Landeselternbeirat an das entsprechende Ministerium(meistens das Staatministerium für Unterricht und Kultus)

Im Bild: Sitzung der Vorstandschaft des LEB: v.l.n.r. Michela Kobler; stellvertretender Vorsitzender Dr. Klaus Grantner und die Landesvorsitzende Claudia Grubmüller