Beschaffung und das Tragen von FFP2 Masken für unsere Kinder

Landeselternbeirat Bayern

Beschaffung und das Tragen von FFP2 Masken für unsere Kinder

2. Februar 2021

Liebe Eltern,

seit dem 18.1.2021 gilt eine FFP2-Masken-Pflicht in Nahverkehr und Handel für alle Menschen in Bayern ab 15 Jahren. Demnach müssen auch viele unserer Schüler in diesen Situationen eine FFP2-Maske tragen. In Anlehnung an diese Festlegungen wird auch in anderen Lebensbereichen das Tragen von FFP2 Masken gewünscht und auch gefordert (z. B. Beförderung unserer Kinder mit den Bussen (kein ÖPNV)).

Der Landeselternbeirat hat für Sie zusammengestellt, in welchen Fällen Sie bei der Beschaffung dieser Masken zumindest finanziell entlastet werden können:

  1. Alle Kommunen in Bayern versenden an volljährige Schüler mit Anspruch auf Grundsicherung unaufgefordert und kostenlos ein paar FFP2-Masken.
  2. Als Pflegehilfsmittel kann ein pflegebedürftiger Schüler FFP2-Masken (und ggf. auch Einmalhandschuhe, OP-Masken oder Desinfektionsmittel) von seiner Pflegeversicherung erstattet bekommen. Hier gibt es wohl bayernweit bei der Beratung in den Apotheken einige Beratungsdefizite. Fragen Sie am besten bei Ihrer Pflegeversicherung nach, ob Ihr Kind Ansprüche hat.
  3. Anspruch auf die Bezugsscheine für FFP2-Masken, die die Krankenkassen jetzt monatlich an Menschen über 60 versenden, müssten auch viele unserer Schüler haben. Am besten auch hier bei der Krankenkasse nachfragen.
  4. Pflegende Angehörige bekommen bei ihrer Gemeinde ein paar FFP2-Masken.

Bitte beachten Sie:

Die FFP2-Masken besitzen einen Atemwiderstand und stellen ein Atemschutzgerät dar. In der Arbeitswelt bestehen hierzu Tragezeitbegrenzungen. Bitte kontaktieren Sie Ihren Kinderarzt bzw. Hausarzt. In der Arbeitswelt ist vor dem Tragen einer FFP2-Maske eine arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten.

Infos unter den offiziellen Portalen:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung & Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
DGuV BAuA

Hier finden Sie auch die Pressemitteilung und Information, zur Maskenpflicht für Menschen mit Behinderung.

München, 24.04.2020

Im Falle von aktuellen Schwierigkeiten beim Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung oder einer FFP2-Maske erhalten Sie hier auch die Stellungnahme des Behindertenbeauftragten der bayerischen Staatsregierung Herrn Kiesel und des bayerischen Ministerpräsidenten Herrn Söder bzgl. der Maskenpflicht für Menschen mit Behinderung. Im Bedarfsfall tragen Sie diese Stellungnahme und den Schwerbehindertenausweis ihres Kindes bei sich und legen Beides auf Anfrage vor.

Es sind schwere Zeiten und der LEB unterstützt die Schutzmaßnahmen durch das Tragen von FFP2 Masken voll und ganz. Aber dies darf im Einzelfall nicht zu Kosten der Gesundheit unserer Kinder gehen. Sollte das Tragen der FFP2-Masken nicht möglich sein, müssen gemäß § 10 Sozialgesetzbuch I anderweitige Hilfen zur Verfügung gestellt werden bzw. Lösungen gefunden werden.

Bleiben Sie und Ihre Kinder gesund!

Ihr Landeselternbeirat

Kontakt

Kitzinger Str. 6
91056 Erlangen
Tel. 09131/75461-0
Fax. 09131/75461-90

Was wir tun

Rechtliches

Folgen auf

Facebook_Logo_Secondary

© Copyright 2024 / Alle Rechte vorbehalten

Landeselternbeirat Bayern e.V.

Untersuchung zu adaptiven Fähigkeiten (lebenspraktischen Kompetenzen)

Landeselternbeirat Bayern

Untersuchung zu adaptiven Fähigkeiten

(lebenspraktischen Kompetenzen)

Liebe Mitglieder,

wir möchten Sie heute über eine Untersuchung der Universität Dortmund und der Ludwig-Maximilians-Universität München informieren. Im Rahmen der Elternbefragung wird ein Instrument zur Erfassung lebenspraktischer Kompetenzen geprüft. Die Universitäten bitten uns um Unterstützung und um breite Teilnahme an dieser wichtigen Online-Erhebung.

Sie dauert ca. 25 Minuten und eine Teilnahme war vom 01. Juli bis 15. August 2019 möglich. Wir vom Landeselternbeirat unterstützen diese Befragung ausdrücklich, da sie uns helfen kann, den Hilfe- und Unterstützungsbedarf unserer Kinder und Jugendlichen gegenüber den Ämtern oder dem Bezirk besser zu vertreten.

Kontakt

Kitzinger Str. 6
91056 Erlangen
Tel. 09131/75461-0
Fax. 09131/75461-90

Was wir tun

Rechtliches

Folgen auf

Facebook_Logo_Secondary

© Copyright 2024 / Alle Rechte vorbehalten

Landeselternbeirat Bayern e.V.

Seminar

Landeselternbeirat Bayern

Seminar

Seminar in Zusammenarbeit mit der Hans-Seidl-Stiftung

Thema:
Pressearbeit und Kommunikationstrategien

Einladung

Das Seminar fand vom 3. – 5. Mai 2019 statt.

Kloster Banz

96231 Bad Staffelstein

Unseren Mitgliedsantrag finden Sie hier:

Kontakt

Kitzinger Str. 6
91056 Erlangen
Tel. 09131/75461-0
Fax. 09131/75461-90

Was wir tun

Rechtliches

Folgen auf

Facebook_Logo_Secondary

© Copyright 2024 / Alle Rechte vorbehalten

Landeselternbeirat Bayern e.V.

Newsletter Mai 2019

Landeselternbeirat Bayern

Newsletter Mai 2019

Liebe Mitglieder,

wir möchten Sie gerne über die Mitgliederversammlung 2019 des Landeselternbeirates Bayern e.V. am 30.3.2019 im Förderzentrum St. Martin Bruckberg und Neuendettelsau informieren. Nochmals bedanken wir uns herzlich für Ihr Kommen und die rege Beteiligung.

Hier der Newsletter im Detail:

Newsletter Mai 2019

Kontakt

Kitzinger Str. 6
91056 Erlangen
Tel. 09131/75461-0
Fax. 09131/75461-90

Was wir tun

Rechtliches

Folgen auf

Facebook_Logo_Secondary

© Copyright 2024 / Alle Rechte vorbehalten

Landeselternbeirat Bayern e.V.

Elternfest in Straubing

Landeselternbeirat Bayern

Elternfest in Straubing

Mit dem Elternfest des LEB in Straubing unterstreicht der Landeselternbeirat seine Forderungen in allen Bereichen des Förderschwerpunktes geistige Entwicklung.

Gruppenbild beim Familienfest in Straubing

Mit der Landeselternbeiratsvorsitzenden Frau Grubmüller und Gästen aus der Politik; Kultusministerium und Schulleitung.

„Kein Kind darf auf der Strecke bleiben“

Zeitungsartikel der Straubinger Rundschau.

Kontakt

Kitzinger Str. 6
91056 Erlangen
Tel. 09131/75461-0
Fax. 09131/75461-90

Was wir tun

Rechtliches

Folgen auf

Facebook_Logo_Secondary

© Copyright 2024 / Alle Rechte vorbehalten

Landeselternbeirat Bayern e.V.

Anhörung im Bayerischen Landtag

Landeselternbeirat Bayern

Anhörung im Bayerischen Landtag

Zur Anhörung der Verbände am 19.05.2011 im Bayerischen Landtag war auch der Landeselternbeirat Bayern eingeladen.

Frau Claudia Grubmüller nahm den Termin wahr. Im Landtag wurde von allen fünf vertretenen Parteien ein Gesetzentwurf erstellt und allen beteiligten Verbänden übermittelt. Jeder konnte seine Änderungswünsche und Kritik vorbringen. Der Vorstand des LEB hat seine Wünsche in einer Stellungsnahme zusammengefasst und den im Landtag vertretenen Parteien in Papierform übereicht.

Stellungnahme – PDF

Stellungnahme

Download

Gesetzentwurf des bayrischen Landtages – PDF

Gesetzentwurf

Download

Kontakt

Kitzinger Str. 6
91056 Erlangen
Tel. 09131/75461-0
Fax. 09131/75461-90

Was wir tun

Rechtliches

Folgen auf

Facebook

© Copyright 2024 / Alle Rechte vorbehalten

Landeselternbeirat Bayern e.V.